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Deutschland

Verbraucherinformationsgesetz
(Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation)

Artikel 1 des Gesetzes vom 05.11.2007 (BGBl. I S. 2558), in Kraft getreten am 10.11.2007 bzw. 01.05.2008

zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2026 (BGBl. I S. 29) m.W.v. 19.02.2026

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Anspruch auf Zugang zu Informationen

§ 3 Ausschluss- und Beschränkungsgründe

§ 4 Antrag

§ 5 Entscheidung über den Antrag

§ 6 Informationsgewährung

§ 7 Gebühren und Auslagen

Was ist das?

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